Aufwandsentschädigung
Das FG Baden-Württemberg hat hingegen die Aufwandsentschädigungen von Fahrern eines Seniorenzentrums als steuerfrei im Sinne der oben genannten Vorschrift anerkannt. Im Streitfall waren mehrere Fahrer für das Seniorenzentrum tätig. Die Fahrer halfen den hilfsbedürftigen Personen von der Wohnung zum Bus und zurück. Sie wurden hierzu von dem Betreiber des Seniorenzentrums oder externen Anbietern geschult. Gezahlt wurde den Fahrern eine Aufwandsentschädigung von € 2.400,00 jährlich. Die Fahrer zeichneten ihre Arbeitsstunden auf. Das FG sah die Aufwandsentschädigung als steuerfrei an (Urteil vom 8.3.2018, 3 K 888/16).
Stand: 28. August 2018
Ausgabe Herbst 2018
- Leistungen eines Gesundheitszentrums
- Tätigkeit als Lehrarzt steuerpflichtig
- Nebenberufliche Fahrer gemeinnütziger Einrichtungen
- Arzt mit häuslicher Notfallpraxis
- Arbeitsrecht aktuell
- Zahnarztpraxis ist keine Praxisklinik
- Schulgeldzahlungen aus Krankheitsgründen steuerlich absetzen
- Kulturlinks – Herbst 2018