Sonder-AfA
Investitionen in den Mietwohnungsneubau sind steuerlich von einer besonders hohen Sonderabschreibung begünstigt. Während für gewöhnliche Mietimmobilien im Regelfall 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können, können für neue Wohnungen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden drei Jahren bis zu 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, also insgesamt 7 %, in Anspruch genommen werden.
Stichtag 31.12.2021
Voraussetzung ist u. a., dass der Bauantrag vor dem 1.1.2022 gestellt wird bzw. noch bis 31.12.2021 mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist. Immobilieninvestoren sollten daher noch bis Monatsende ihre Bauanträge einreichen.
Stand: 27. Oktober 2021
Ausgabe Dezember 2021
- Weihnachtsfeier: Tatsächliche Teilnehmerzahl maßgeblich
- Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
- Unterlagen, die am 31.12.2021 vernichtet werden können
- Betriebliche Altersversorgung (BAV)
- Globale Mindeststeuer kommt
- Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
- Bilanz 2021: Cashflow für 2021 noch verbessern
- Versteuerung von Geschäftsführer-Tantiemen