Ehrenamtspauschalen
Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz- EStG). Voraussetzung ist, dass der Ehrenamtliche im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.
Übungsleiterfreibetrag
Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 1.1.2021 € 3.000,00 (bis 2020: € 2.400,00, § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG). Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren Trainer, die nebenberuflich in Sportvereinen tätig sind, Ausbilder bei Freiwilligen Feuerwehren, der DLRG usw. oder sonstige ehrenamtlich Engagierte in gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Stand: 26. Januar 2021
Ausgabe Februar 2021
- Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?
- Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert
- Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen
- Corona-Steuererleichterungen in 2021 fortgesetzt
- Höhere Pauschalen für Ehrenämter und Übungsleiter
- Corona-Hilfsmaßnahmen aus dem BMF-Schreiben vom 9.4.2020 auch für 2021
- Pauschbeträge für Auslandsreisen 2021
- Abgabefrist der Steuererklärung 2019
- Solizuschlag ab 2021 vermeiden
- Faire Verbraucherverträge