Klimaschutz
Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen und der Klimakomponente als Bemessungsgrundlage ein stärkeres Gewicht zu geben. Dies wird nun ab 2021 umgesetzt.
Klimakomponente
Die Kfz-Steuer steigt in sechs Stufen von € 2,00 bis € 4,00 je Gramm CO2 pro Kilometer. Die Freigrenze von 95 Gramm CO2 je Kilometer bleibt unverändert.
Hubraumkomponente
Bei der Hubraum-Komponente als zweite Bemessungsgrundlage wird für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer ein Steuerfreibetrag von € 30,00 eingeführt. Reine E-Autos bleiben weiterhin steuerfrei.
Stand: 28. Dezember 2020
Ausgabe Januar 2021
- Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021
- Mindestlohn 2021
- Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021
- Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige
- Internationale Schenkungen
- Schenkung an die Urenkel
- Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel
- Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021