Landeshauptstadt unterliegt im Streit mit Hotelier
Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Dresden hat zum 01.01.2014 eine neue Kurtaxsatzung in Kraft gesetzt. Danach wären pro Übernachtung und Person € 1,30 an die Stadt abzuführen. Ein Hotelier hat dagegen geklagt und Recht bekommen.
Kur- und Erholungsort
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Urt. v. 09.10.2014, (Az 5 C 1/14) entschieden, dass Dresden keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sei, und deshalb nach der Rechtslage im Freistaat Sachsen keine Kurtaxe erheben dürfe.
Revision
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Mit einer Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist zu rechnen.
Stand: 27. März 2015
Ausgabe Frühling 2015
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- Verpflegungsleistungen bei Beherbergungsumsätzen
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- Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen bei Seminaren
- Kassenbuch richtig führen
- Gesetzliches Pfandrecht des Gastwirts