Clinical Research Associate
Streitig war, ob eine selbstständig tätige Krankenschwester, die sich zur Clinical Research Associate fortgebildet hatte und in der klinischen Forschung tätig ist, gewerbesteuerpflichtige Einkünfte erzielt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Letzteres in einem aktuellen Urteil bejaht (Urteil vom 25.4.2017, VIII R 24/14).
Kein „Katalogberuf“
Die Forschungstätigkeit der Krankenschwester sei nicht einem der gewerbesteuerfreien Katalogberufe (unter anderem der Heilberufe) ähnlich, so der BFH. Damit scheidet eine Gewerbesteuerbefreiung vollumfänglich aus.
Stand: 30. August 2017
Ausgabe Herbst 2017
- Aufwendungen für Vertragsarztzulassung
- Altenheim: Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung
- Gewerbesteuerpflicht einer Fachkrankenschwester
- Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums
- Meldungen zur Krebsregistrierung
- Lieferung von Blutplasma
- Selbst getragene Krankenkosten eines Privatpatienten
- Kulturlinks – Herbst 2017