Elster-Portal
„Elster“ ist das elektronische Portal der Finanzverwaltung zur Erstellung und Abgabe elektronischer Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für den Bezug von Formularen aller Art. Die Vorgängerversion, „ElsterFormular“ bezeichnet, stellt die Finanzverwaltung zum Jahresende ein. Steuerpflichtige können dieses Portal letztmalig in diesem Jahr für Steuererklärungen und Anmeldungen des Jahres 2019 nutzen. Laufende Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2020) sowie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in „ElsterFormular“ erstellt werden. Nutzer des alten ElsterFormular-Portals sollten daher umgehend auf „Mein Elster“ (www.elster.de) umstellen.
Datenexport
Steuerpflichtige, die bislang noch „ElsterFormular“ nutzen, können ihre Steuerdaten zu „Mein Elster“ oder zu einer anderen Software exportieren. Damit müssen die bereits in „ElsterFormular“ erfassten Angaben nicht mehr neu in „Mein Elster“ eingegeben werden. Der Datenexport kann mit dem Menüpunkt „Export“ durchgeführt werden. Die Finanzverwaltung stellt hierzu Infovideos zur Verfügung unter www.elster.de/eportal/infoseite/videos.
Stand: 30. März 2020
Ausgabe April 2020
- Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise
- Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise
- Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
- Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
- Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
- Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
- Grundrente ab 2021
- ElsterFormular nur noch bis Jahresende
- Kleinbetragsrentenabfindung
- Werbeleistungen für den Arbeitgeber
- Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung
- Vorabpauschale Basiszins 2020
- Durchschnittswerte zählen nicht!
- Mietpreisbremse