Sozialschutz-Paket II
Der Bundesrat hat im Mai 2020 dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“, kurz „Sozialschutz-Paket II“ zugestimmt. Das Gesetzespaket beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat um 10 % auf 70 % der Bemessungsgrundlage. Die Erhöhung gilt für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 %. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten jeweils 7 % mehr.
Stand: 29. Juni 2020
Ausgabe Juli 2020
- Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
- Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet
- Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuersenkung
- Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
- Urlaub in der Kurzarbeit
- Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)
- Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag
- Höheres Kurzarbeitergeld
- Konjunkturpaket 2020: Mit Steuersenkungen gegen die Rezession
- Grenzpendler Österreich
- Neue Umzugspauschalen 2020
- Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten
- Lohnfortzahlung für Eltern