Lohnersatz bei Kita-Schließung
Viele Kitas und Schulen bleiben aufgrund der Corona-Maßnahmen derzeit geschlossen. Das Bundeskabinett hat daher kürzlich beschlossen, betroffenen Eltern Entschädigungszahlungen für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen zu gewähren. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen kann über mehrere Monate verteilt werden.
Voraussetzungen
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre (das 12. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein) betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Der Anspruch besteht auch, wenn das Kind behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Ferner müssen den Eltern andere Betreuungsmöglichkeiten nicht zumutbar sein. Ersetzt werden 67 % des Verdienstausfalls, maximal € 2.016,00 monatlich. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Dieser kann bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen.
Stand: 29. Juni 2020
Ausgabe Juli 2020
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- Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
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- Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)
- Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag
- Höheres Kurzarbeitergeld
- Konjunkturpaket 2020: Mit Steuersenkungen gegen die Rezession
- Grenzpendler Österreich
- Neue Umzugspauschalen 2020
- Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten
- Lohnfortzahlung für Eltern