Neue Messmethoden
Anlass für die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist eine von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelte Testprozedur zur Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (sogenannte WLTP-Methode). Mit dieser neuen Methode sollen zukünftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte ermittelt werden können.
Maßgebliche CO2-Werte
Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit 2009 neben dem Hubraum nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Werten gemäß sogenanntem NEFZ-Verfahren bestimmt. Für ab dem 1.9.2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge soll der nach der WLTP-Methode ermittelte CO2-Wert für die Steuerfestsetzung zwingend vorgeschrieben werden.
Stand: 27. Februar 2017
Ausgabe März 2017
- Strafzahlungen und Schadenersatz des Arbeitgebers
- Verzinsung von Steuernachforderungen
- Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer
- Steuerfreier Kaufkraftausgleich für Auslandsjobs
- Entwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- Privatnutzung eines ausländischen Betriebs-Kfz
- Immobilienvermögen clever verschenken
- Dividendenzahlungen nach der Hauptversammlung